Japan-Käfer Befall

Aktualisierung 01.10.2025:

Allgemeinverfügung Japankäfer

Zu den Maßnahmen:

Die Vorgehensweise gegen den Japankäfer (Popillia japonica) unterscheidet zwischen ganzjährigen und saisonalen Maßnahmen, weil sich die Bekämpfungsstrategien am Lebenszyklus des Schädlings orientieren und gleichzeitig auf eine schnelle Eindämmung ausgelegt sind.

 

  1. Ganzjährige Maßnahmen

Diese gelten unabhängig von der Jahreszeit, weil sie dauerhaft wichtig und erforderlich sind:

Hierzu gehören einerseits die in der Allgemeinverfügung und im Aktionsplan dargestellten Maßnahmen aber andererseits stets auch die Kontrollen von pflanzlichen Waren bei der Einfuhr in die europäische Union.

Besonders hervorzuheben sind hierbei die Regeln für die Verbringung von Oberboden und das Verbringungsverbot für Überwinterungspflanzen. Diese ganzjährig geltenden Regeln sollen verhindern, dass Eier, Larven und Puppen des Japankäfers verbracht werden.

 

  1. Saisonale Maßnahmen in der Flugperiode (01.06. bis 30.09.)

Diese orientieren sich gezielt an den Aktivitätsphasen der Adulten des Japankäfers. In dieser Zeit gelten weitreichendere Maßnahmen, da die adulten Käfer in dieser Zeit aktiv sind. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, die Verschleppung und Ausbreitung von adulten Japankäfern sowie die Eiablage zu verhindern. Daher gelten in dieser Periode besondere Maßnahmen beispielsweise für Grünschnitt, mit dem Japankäfer ansonsten unbemerkt verbracht werden könnten.

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Aktualisierung 05.09.2025:

In Abstimmung mit dem

RP Gießen darf der gesamte Grünschnitt aus der Pufferzone

im Sonnenwerk Bischofsheim angenommen werden.

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Aufgrund der Allgemeinverfügung vom 25.08.2025 darf auf unseren Wertstoffhöfen

  •   Stockstadt
  •   Erfelden
  •   Büttelborn
  •   Bischofsheim (Sonnenwerk)
  •   Mörfelden-Walldorf
  •   Gernsheim

kein Grünschnitt aus Trebur und der Pufferzone angenommen werden

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